Bedeutung der Begriffe Icoterm:
Die „Kontraktion internationaler Handelsbedingungen“ (Contrazione di International Commercial Terms) ist eine Reihe von Begriffen, die im Bereich der weltweit gültigen Ein- und Ausfuhren verwendet werden. Es definiert jedes Recht und jede Pflicht gegenüber den verschiedenen juristischen Personen, die an einem Übertragungsvorgang von Waren -von einer Nation zur anderen- beteiligt sind.
Der Begriff Ex Works, auch bekannt unter dem Akronym EXW, bezeichnet eine der im internationalen Vertrieb verwendeten Vertragsklauseln; Diese Übergabeklauseln, die hauptsächlich den Bereich Verkehr betreffen, sind in den Incoterms in ihrer letzten Ausgabe von 2010 international kodiert (neue Kodierung, die am 01.01.2011 als Korrektur zur vorherigen Ausgabe von 2000 in Kraft getreten ist).
Dieser Ertrag, der normalerweise als ab Werk ins Italienische übersetzt wird, ist der einzige der ersten Gruppe E, abgeleitet vom Begriff „ex“, „Abfahrt“.
Die EXW-Bemerkung, die durch die spezifische Angabe eines Standorts ergänzt werden muss, verpflichtet den Verkäufer lediglich dazu, Waren in seinen Räumlichkeiten (Fabrik, Lager usw.) zum vereinbarten Termin vorzubereiten, wobei nur die für die Export aus dem Herkunftsland.
Der Käufer seinerseits muss den Exportzollvorgang durchführen (wenn er dazu nicht in der Lage ist, muss die Rücksendung in FCA geändert werden), den Transport organisieren und alle Kosten tragen, wobei auch alle Risiken für den Bestimmungsort eingegangen werden. der endgültige. Die symmetrische Darstellung von „Ex Works“ ist die Delivered Duty Paid.
Der Ausdruck Free On Board (fälschlicherweise auch als Freight On Board definiert), auch bekannt unter dem Akronym FOB, bedeutet eine der Vertragsklauseln, die im internationalen Vertrieb verwendet werden. Diese Übergabeklauseln, die hauptsächlich den Transportbereich betreffen, sind in den Incoterms international kodifiziert.
Diese spezielle Bezeichnung, die für den Seeverkehr geboren wurde, legt fest, dass alle Kosten für den Transport zum Einschiffungshafen vom Verkäufer zu tragen sind, einschließlich aller Kosten für das Einsteigen in die Schiff, sowie die Kosten für die Erlangung von Lizenzen und Unterlagen für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und die für Zolloperationen für die Ausfuhr.
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware als abreisebereit gilt, sind alle anderen Kosten einschließlich der Versicherungskosten vom Käufer zu tragen. Die Haftung der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware selbst die Vertikale der Schiffsseite physisch überschreitet.
Die Formulierung dieser Rückgabefrist gilt als vollständig mit der Angabe des Einschiffungshafens (z.B. FOB Genova). Aus diesem Begriff wurden auch die jeweils verwendeten Begriffe FOR – Free on Rail und FOT – Free on Truck ausgeliehen, auch wenn sie nicht mehr korrekt sind, falls der Transport auf der Schiene oder per LKW erfolgte. Im Falle des Schienenverkehrs, des Straßenverkehrs und des Luftverkehrs lautet der entsprechende Begriff Free Carrier (FCA).
Der Begriff Cost, Insurance and Freight, auch bekannt unter dem Akronym C.I.F., bezeichnet eine der Vertragsklauseln, die im internationalen Vertrieb verwendet werden. Diese Übergabeklauseln, die hauptsächlich den Verkehrsbereich betreffen, sind in den Incoterms international kodifiziert.
Diese spezielle Bezeichnung für den Schiffstranspor legt fest, dass alle Transportkosten bis zum Bestimmungsort, einschließlich mögliche Kosten für das Entladen des Schiffes, sowie die Kosten für die Erlangung von Lizenzen und Unterlagen für die Exporte aus dem Herkunftsland vom Verkäufer getragen werden.
Auch die Versicherungskosten twerden vom Verkäufer getragen. Ab dem Zeitpunkt des Entladens der Ware im Ankunftshafen sind alle sonstigen Kosten auf Kosten des Käufers zu berücksichtigen, einschließlich der Zollkosten im Ankunftsland. Die Formulierung dieser Rückgabefrist wird als vollständig mit der Angabe des Bestimmungshafens (z. B. C. I. F. Neapel) angesehen.
Oft wird es auch dann nicht ordnungsgemäß verwendet, wenn der Warentransport auf der Straße oder auf der Schiene erfolgt, während in letzteren Fällen andere Bedingungen bevorzugt werden. In derselben Gruppe von Übergabebedingungen, die als Gruppe C definiert sind, gehören auch CFR Cost and Freight, CPT Carriage Paid To und CIP Carriage undInsurance Paid an.
Der Begriff Kosten und Fracht, auch unter der Abkürzung CFR bekannt, bezeichnet eine der im internationalen Vertrieb verwendeten Vertragsklauseln. Diese Übergabeklauseln sind in den Incoterms international kodifiziert. Diese spezielle Bezeichnung für den Schiffstranspor legt fest, dass alle Transportkosten bis zum Bestimmungsort, einschließlich mögliche Kosten für das Entladen des Schiffes, sowie die Kosten für die Erlangung von Lizenzen und Unterlagen für die Exporte aus dem Herkunftsland vom Verkäufer getragen werden.
Die Versicherungskosten trägt der Käufer, während der Verkäufer verpflichtet ist, alle zur Unterzeichnung der Risikopolitik erforderlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Ab dem Zeitpunkt des Entladens der Ware im Ankunftshafen sind alle sonstigen Kosten auf Kosten des Käufers zu berücksichtigen, einschließlich der Zollkosten im Ankunftsland. Die Formulierung dieser Rückgabefrist wird als vollständig mit der Angabe des Bestimmungshafens (z. B. C.F.R. Livorno) angesehen. Es wird oft missbraucht, selbst wenn der Warentransport auf der Straße oder auf der Schiene stattfindet, während in letzteren Fällen andere Begriffe treffender sind.
Zur Gruppe C gehören auch CIF-Kosten, Insurance and Freight, CPT Carriage Paid To, CIP Carriage und Insurance Paid to.
Der Begriff „Delivered Duty Paid“, auch bekannt unter dem Akronym D.D.P., bezeichnet eine der im internationalen Vertrieb verwendeten Vertragsklauseln. Diese Übergabeklauseln, die hauptsächlich den Verkehrsbereich betreffen, sind in den Incoterms international kodifiziert.
Diese spezifische Notation, die für jede Art von Transport gültig ist, legt fest, dass alle Transportkosten zu einem vereinbarten Bestimmungsort vom Verkäufer zu tragen sind, sowie die Kosten für die Erlangung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und diesen für immer Exportzolloperationen.
Die Kosten für die Überfahrt anderer Länder zu ihrem Bestimmungsort werden ebenfalls vom Versender und den Zollabfertigungen im Ankunftsland getragen, einschließlich der Auflösung aller Belastungen für die Waren im Bestimmungsland. In der Regel wird vereinbart, dass die Mehrwertsteuer (MwSt.) In der Verantwortung des Käufers liegt, während die Abgabe und alle anderen Steuern in der Verantwortung des Verkäufers liegen.
La formulazione di questo termine di resa è considerata completa con l’indicazione di una località specifica (esempio D.D.P. Roma) e la si può considerare come esattamente simmetrica alla resa Ex Works con tutti i rischi e gli oneri a carico di chi spedisce il materiale. Zur Gruppe D gehören DAF Delivered At Frontier, DES Delivered Ex Ship, DEQ Delivered Ex Quay und DDU Delivered Duty Unpaid.
Der Begriff Delivered Duty Unpaid, auch bekannt unter dem Akronym D.D.U., bezeichnet eine der Vertragsklauseln, die im internationalen Vertrieb verwendet werden. Diese Übergabeklauseln, die hauptsächlich den Verkehrsbereich betreffen, sind in den Incoterms international kodifiziert.
Diese spezielle Notation, die insbesondere für den Straßen- und Schienenverkehr gilt, legt fest, dass alle Kosten für den Transport zu einem vereinbarten Bestimmungsort vom Verkäufer zu tragen sind sowie die Kosten für die Erlangung von Lizenzen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Land von Herkunft und solche für Zolloperationen.
Die Kosten für die Überfahrt anderer Länder zum Bestimmungsort trägt ebenfalls der Verkäufer. Die Zollabfertigung im Ankunftsland und die Begleichung aller Belastungen der Waren im Bestimmungsland bleiben in der Verantwortung des Empfängers. Die Formulierung dieses Begriffs der Übergabe wird als vollständig mit der Angabe eines bestimmten Ortes (z. B. D. D. U. Rom) angesehen.
Zur Gruppe D gehören auch DAF Delivered At Frontier, DES Delivered Ex Ship, DEQ Delivered Ex Quay und DDP Delivered Duty Paid.